- Anfechtungserklärung
- Anfechtungserklärung f заявле́ние об оспа́ривании (юриди́ческой сде́лки)
Allgemeines Lexikon. 2009.
Allgemeines Lexikon. 2009.
Anfechtung — Unter der Bezeichnung Anfechtung werden unterschiedliche Rechtsinstitute zusammengefasst, mit denen man einseitig einen Rechtszustand beseitigen kann. Als stark wirksames Recht ist die Anfechtung an enge, strikte, oft formale Voraussetzungen… … Deutsch Wikipedia
Anfechtung (Recht) — Unter der Bezeichnung Anfechtung werden unterschiedliche Rechtsinstitute zusammengefasst, mit denen man einseitig einen Rechtszustand beseitigen kann. Als stark wirksames Recht ist die Anfechtung an enge, strikte, oft formale Voraussetzungen… … Deutsch Wikipedia
Motivirrtum — Unter der Bezeichnung Anfechtung werden unterschiedliche Rechtsinstitute zusammengefasst, mit denen man einseitig einen Rechtszustand beseitigen kann. Als stark wirksames Recht ist die Anfechtung an enge, strikte, oft formale Voraussetzungen… … Deutsch Wikipedia
Vertragsübernahme — Die Vertragsübernahme ist ein nicht im BGB bzw ABGB geregeltes Rechtsinstitut, welches auf den Eintritt einer neuen Person unter gleichzeitigem Ausscheiden einer anderen Person eines bestehenden Vertrags gerichtet ist. Mit dieser Auswechslung… … Deutsch Wikipedia
AnfG — Basisdaten Titel: Gesetz über die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens Kurztitel: Anfechtungsgesetz Abkürzung: AnfG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland … Deutsch Wikipedia
Anfechtungsgesetz — Basisdaten Titel: Gesetz über die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens Kurztitel: Anfechtungsgesetz Abkürzung: AnfG Art: Bundesgesetz Geltu … Deutsch Wikipedia
Außerordendliche Kündigung — Der Begriff der Kündigung wird im allgemeinen Sprachgebrauch im Sinne von „(Auf)lösung“, „Aufhebung“, „Verweigerung“ oder „Entlassung“ verwendet. Der Begriff „kündigen“ hatte bis zum 18. Jahrhundert die Bedeutung „bekannt machen“ oder „kundtun“.… … Deutsch Wikipedia
Außerordentliche Kündigung — Der Begriff der Kündigung wird im allgemeinen Sprachgebrauch im Sinne von „(Auf)lösung“, „Aufhebung“, „Verweigerung“ oder „Entlassung“ verwendet. Der Begriff „kündigen“ hatte bis zum 18. Jahrhundert die Bedeutung „bekannt machen“ oder „kundtun“.… … Deutsch Wikipedia
Fristlose Kündigung — Der Begriff der Kündigung wird im allgemeinen Sprachgebrauch im Sinne von „(Auf)lösung“, „Aufhebung“, „Verweigerung“ oder „Entlassung“ verwendet. Der Begriff „kündigen“ hatte bis zum 18. Jahrhundert die Bedeutung „bekannt machen“ oder „kundtun“.… … Deutsch Wikipedia
Kündigung — Der Begriff der Kündigung wird im allgemeinen Sprachgebrauch im Sinne von „(Auf)lösung“, „Aufhebung“, „Verweigerung“ oder „Entlassung“ verwendet. Der Begriff „kündigen“ hatte bis zum 18. Jahrhundert die Bedeutung „bekannt machen“ oder „kundtun“.… … Deutsch Wikipedia
Kündigungserklärung — Der Begriff der Kündigung wird im allgemeinen Sprachgebrauch im Sinne von „(Auf)lösung“, „Aufhebung“, „Verweigerung“ oder „Entlassung“ verwendet. Der Begriff „kündigen“ hatte bis zum 18. Jahrhundert die Bedeutung „bekannt machen“ oder „kundtun“.… … Deutsch Wikipedia